Leichte Sprache Für diese Seite ist keine Fassung in Leichter Sprache vorhanden.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Unfall Chemiebetrieb

Unfall Chemiebetrieb

Zurück zu Gefahren kennen

Worum geht es?

Bei einem Unfall oder Brand in einem Betrieb, in dem mit chemischen Substanzen gearbeitet wird, können giftige Substanzen austreten und zu erheblichen Einwirkungen ausserhalb des Betriebsareals führen. Bei einem solchen Ereignis können chemische Stoffe in so grossen Mengen ins Freie gelangen, dass Mensch, Tier, Umwelt oder Sachwerte geschädigt werden können. Im Ereignisfall warnen die kantonalen Behörden vor schädlichen Auswirkungen.

Was bedeutet das für mich?

Im betroffenen Gebiet können Sie das Gebäude in dem Sie sich befinden, vorübergehend nicht verlassen, da giftiger Rauch und giftige Gase Ihre Gesundheit beeinträchtigen können. Unter Umständen ist das Trinkwasser vergiftet und darf nicht mehr getrunken werden. Das Gebiet wird abgesperrt und ist vorübergehend nicht mehr zugänglich. Es kann Stunden dauern, bis Sie wieder ins Freie dürfen.

Beispiele

Spezifische Verhaltensanweisungen

  1. Suchen Sie Schutz in einem Gebäude.
  2. Schliessen Sie Haustüren und Fenster und schalten Sie Lüftungen aus.
  3. Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.

Allgemeine Verhaltensanweisungen

  1. Informieren Sie sich über Radio und Fernsehen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte.
  2. Rufen Sie Notfalldienste nur im Notfall an.
  3. Nutzen Sie Telefon- und andere Kommunikationsnetze nur für wichtige und dringende Bedürfnisse (Gefahr der Netzüberlastung).
  4. Nutzen Sie Autos und andere Verkehrsmittel nur für wichtige und dringende Bedürfnisse (Gefahr der Verkehrsüberlastung).
  5. Verhalten Sie sich im Strassenverkehr besonders vorsichtig (Gefahr durch Ausfall von Ampeln, Barrieren etc.).
  6. Informieren und unterstützen Sie Nachbarn und hilfsbedürftige Personen in Ihrem Umfeld.

Siehe auch